Häufig gestellte Fragen

Unser Schul-ABC

Abholen

Die Kinder können nach Ende des Unterrichts von der Schule abgeholt werden. Je nach Betreuungsumfang bleiben sie sonst in der Ergänzenden Betreuung. Die Kinder und Eltern verabschieden sich bei der aufsichtführenden Pädagogin/ dem aufsichtsführenden Pädagogen, die/der eine Anwesenheitsliste führt und das Kind als abgeholt notiert.

Aufnahme

Die Aufnahme eines Kindes an der ESBF ist unabhängig von der Konfession oder dem sozialen Hintergrund der Familie. Eltern, die ihr Kind an der ESBF einschulen möchten, melden es bis zum 15. Juni des Jahres vor der Einschulung an. Da die Zahl der Anmeldungen die der Plätze weit übersteigt, muss die Schule eine Auswahl treffen. Die Eltern werden nach den Sommerferien zu einem Workshop eingeladen, bei dem sie unsere Schule aus Sicht der Eltern kennenlernnen. Danach werden von der Auswahlkommission (Schulleitung, gewählte Elternvertreter*innen) die freien Plätze gelost.

Beurlaubungen

Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten von der Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule nur befreit werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 46, Abs. 5, Satz 1SchulG). Bis zu drei Tagen darf die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer dies genehmigen, ab vier Tagen ist die Genehmigung durch die Schulleitung notwendig. Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in wichtigen Ausnahmefällen eine Beurlaubung genehmigt werden. Der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr einer Reise sind nicht als Ausnahmefall anzusehen. Die Kinder haben den versäumten Unterricht selbständig nachzuarbeiten.

Bringen am Morgen

Viele Kinder werden morgens von ihren Eltern zur Schule gebracht, manche kommen mit dem Fahrrad, viele auch mit  den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir finden es wichtig, dass die Kinder zumindest das letzte Stück Schulweg selbstständig zurücklegen. Sollten Sie Nachrichten für das Klassenteam haben, können Sie diese über das Mitteilungsheft erledigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass LehrerInnen und ErzieherInnen während der Unterrichtszeit inklusive der Zeit des morgendlichen Ankommens nicht für Elterngespräche zur Verfügung stehen. Nur so können Sie sich auf die Arbeit mit den Kindern und ihre Vorbereitungsaufgaben konzentrieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Eltern

Da die ESBF sich noch im Aufbau befindet, ist das Engagement der Eltern noch wichtiger als an anderen Schulen. Über den Elternverein unterstützen viele Eltern die ESBF und arbeiten in den einzelnen Arbeitsgruppen mit. Aber auch in der Schule selbst können sich Eltern direkt einbringen und zum Beispiel eine Arbeitsgemeinschaft anbieten, bei der Organisation von Festen helfen oder im Lernplan im Unterricht die Kinder mit unterstützen.

Elterngespräche

Elterngespräche finden in allen Klassenstufen 2x im Schuljahr (Herbst, Frühling) regelmäßig mit den Kindern statt. In den Gesprächen werden gemeinsam Lernentwicklungsziele vereinbart.

Darüber hinaus können Eltern bei Bedarf jederzeit einen Gesprächstermin mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin, den FachlehrerInnnen oder ErzieherInnen vereinbaren.

Elternversammlung

Die Eltern der SchülerInnen einer Klasse bilden die Elternversammlung. Vorsitzende sind zwei Elternteile, auf die bei der Wahl die meisten Stimmen fallen. Sie laden zur Elternversammlung ein und sprechen die Tagesordnung mit dem Klassenteam ab. Mindestens drei Mal im Schuljahr findet eine Elternversammlung statt. (Weitere Informationen finden Sie im Kirchlichen Schulgesetz, KSchulG, Abschnitt IV – Elternvertretung in der Schule, § 43).

Ergänzende Betreuung/ Hort

Nach der Schule werden die Kinder vom Erzieherteam betreut, spielen zusammen, machen regelmäßig Ausflüge in die Umgebung und haben die Möglichkeit, an ihrer Schulaufgaben weiterzuarbeiten. Jede Klasse hat eine Klassenerzieherin/ einen Klassenerzieher. Wie an anderen Schulen müssen Eltern beim Bezirksamt einen Betreuungsgutschein beantragen, der je nach Bedarf der Eltern für eine Betreuung bis 16 Uhr oder bis 18 Uhr gilt.

Ferien

Informationen zu den Schulferien Berlin finden Sie hier:

Feste

An der ESBF wird nicht nur gelernt, sondern auch gefeiert: Das erste große Fest ist die Einschulung, die Erstklässler und ihre Eltern erst in einem Gottesdienst und dann gemeinsam in der Schule feiern. Am Martinstag ziehen die Kinder mit Laternen durch die Straßen, vor Weihnachten beenden wir das Jahr mit einem Adventsgottesdienst. Kurz vor den Sommerferien öffnet sich die Schule außerdem für Interessierte beim Tag der Offenen Tür und wir beenden das Schuljahr mit einem Sommerfest.

Fächer

Ab der ersten Klasse werden neben den klassischen Fächern Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Kunst, Musik und Sport auch Englisch und evangelische Religion unterrichtet. In der 5. Klasse werden anstatt dem Sachunterricht die Fächer Naturwissenschaften und Geschichte/Geografie/Politik (kurz GGP) unterrichtet. Alle Schüler der ESBF haben zwei Stunden Theater ab der 1. Klasse.

Garderobe

Alle SchülerInnen legen ihre Jacken, Straßenschuhe, Sportbeutel, etc.,  ggf. auch Kleidung zum Wechseln in der Garderobe in ihrem Schrank ab. Hinweis: Am letzten Schultag vor den Ferien müssen alle Sachen mit nach Hause genommen werden, da in den Ferien eine  Grundreinigung durchgeführt wird.

Gebäude

Das Schulgebäude diente früher der Pfingstgemeinde als Gemeindehaus, in den oberen Stockwerken waren Wohnungen.
Der große Saal im Erdgeschoss wird nicht nur von der Schule genutzt, sondern auch als Winterkirche der Pfingstgemeinde. Die Kinder nutzen auch gerne den großen Spielplatz direkt gegenüber der Schule, auf dem Petersburger Platz.

Hausschuhe

… sorgen dafür, dass die Räume sauber bleiben und sich Füße und Menschen auch an langen Schultagen wohl fühlen können. Und so wie Ihre Kinder immer größer werden, so wachsen auch die Füße. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Hausschuhe noch passen.

Infektionskrankheiten

Wir zitieren aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2001 (BGBL. I S. 2960), § 34,  Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes:

„Personen, die an Cholera, Diphtherie, EHEC, virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, ansteckende Borkenflechte, Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Krätze, Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E, Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die verlaust sind, dürfen dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienende Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.“

Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Ihr Kind im Verdacht steht, unter einer dieser Krankheiten zu leiden.

Jahrgangsübergreifendes Lernen

An der ESBF wird in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen gelernt. Die Kinder der Klassen 1/2/3 sowie 4/5/6 lernen gemeinsam. Eine Lerngruppe hat in der Regel 24 Schüler. Bei Bedarf können in einzelnen Fächern auch altershomogene Gruppen gebildet werden. Jedes Kind wird seinen Leistungen entsprechend individuell gefördert.

Kiezschule

Kinder, Eltern und Team der ESBF wollen nicht „unter sich bleiben“, sondern gemeinsam mit Partnern in der Umgebung Schule machen. Die Kinder sollen ihre Schule als Teil ihrer Umgebung, ihres Kiezes, ihrer Stadt begreifen. Das Lernen setzt sich auch außerhalb des Schulgebäudes fort. Gleichzeitig will die Schule offen bleiben für die Nachbarn aus der Umgebung, mit ihnen gemeinsam Feste feiern oder ihr Fachwissen und ihre Kompetenz nutzen.

Kopfläuse

Bei allen Gemeinschaftseinrichtungen immer wieder ein Thema. Bei akutem Befall darf die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Freiheit von Läusen und Nissen sichergestellt ist. Im Interesse aller müssen die Eltern eine Behandlung schriftlich bestätigen. Das Formular finden Sie im Donloadbereich. Bitte vergessen Sie nicht die Meldung in der Schule und kontrollieren Sie Ihr Kind regelmäßig.

Der letzte Sonntag der Ferien ist unser „fight-the-bug“ day, an dem alle Eltern die Köpfe der Kinder kontrollieren und ggf. behandeln sollen.

Krankmeldung

Sollte Ihr Kind nicht zur Schule kommen können, melden Sie es bitte bis 8.00 Uhr in der Schule als krank. Bei einer Erkrankung muss eine schriftliche Krankmeldung spätestens drei Tage, nachdem das Kind die Schule wieder besucht, der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer abgegeben werden. Bis zu drei Tagen dürfen die Eltern diese schriftliche Krankmeldung aufsetzen. Ab vier Tagen Krankheit und bei einer Infektionskrankheit, benötigen wir das schriftliche Attest von einem Arzt.

Lernplan

Die Kinder der Klassen 4/5/6 arbeiten in mehreren Schulstunden und bei Interesse auch am Nachmittag mit einem Lernplan, der Aufgaben aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch enthält. Sie können die Aufgaben selbständig und in ihrem eigenen Tempo bearbeiten.

Mittagessen

Die Kinder essen mittags gemeinsam in der Schule. Das Essen wird von einem externen Caterer gekocht und gebracht. Unser Anbieter ist „Gourmello e.V.“.

Newsletter

Der Elternerein informiert Interessierte regelmäßig per Newsletter über Neuigkeiten und Termine aus der ESBF. Sie können sich hier anmelden, falls noch nicht geschehen.

Pensenbuch

Im Pensenbuch wird der Lernstand und –fortschritt jedes einzelnen Kindes in den ersten vier Schuljahren genau dokumentiert. Es enthält eine Liste mit den Lernzielen, die im jeweiligen Schuljahr erreicht werden sollen. So können Kinder und Eltern genau erkennen, in welchen Bereichen es noch Nachholbedarf gibt und was das Kind schon gut kann. Die Kinder erhalten das Pensenbuch zum Schuljahresende.

Reformpädagogik

Im Unterricht an der ESBF wird mit Methoden der Reformpädagogik gearbeitet. Jedes Kind wird als eigenständige Persönlichkeit wahrgenommen und im Lernprozess individuell unterstützt.

Religionsunterricht

Religion ist ein ordentliches Lehrfach an der ESBF, das ab Klasse 1 mit zwei Wochenstunden unterrichtet wird. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Schulgeld

Ob ein Kind die ESBF besuchen kann, hängt nicht von der finanziellen Situation der Eltern ab. Die Höhe des Schuldgeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird vom Schulträger berechnet. Informationen dazu gibt es bei der Schulstiftung.

Träger

Die Schule wird von der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO getragen.

Unterrichtsbeginn

Für die Kinder ist es ein sanfter Start in den Tag: Die erste Stunde beginnt an der ESBF erst um 8.30 Uhr. Ab 7.30 Uhr kommen die Kinder in der Schule an und beginnen dann selbständig mit der Freiarbeit.

Vollmachten

Soll Ihr Kind von Verwandten, Bekannten etc. abgeholt werden, so benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis dafür. Gibt es Personen, die Ihr Kind regelmäßig abholen, so können Sie für diese eine Dauervollmacht erteilen. Soll Ihr Kind allein die Schule verlassen dürfen, benötigen wir hierfür ebenfalls eine Vollmacht.

Zeugnis

Zensuren gibt es an der ESBF bis einschließlich 4. Klasse nicht. Eine Leistungsrückmeldung findet 2x im Jahr in den Lernentwicklungsgesprächen mit dem Kind und schriftlich am Ende des Schuljahres mithilfe des Pensenbuches statt.

In den Jahrgängen 5 und 6 erhalten die Kinder Zensuren. Sie erhalten zum Halbjahr und zum Schuljahresende Zeugnisse mit Zensuren.

In der 6. Klasse gibt es zum Halbjahr zusätzlich die Empfehlung für die Weiterführende Schule mit der entsprechenden Förderprognose (wie bei den staatlichen Schulen).