Aufnahmeverfahren

Die ESBF ist offen für alle Kinder unabhängig von ihrem sozialen, kulturellen und religiös-weltanschaulichen Hintergrund. Von den Familien wird erwartet, dass sie das Konzept der Schule tragen.

 

Die Anmeldung für einen Schulplatz erfolgt derzeit noch formlos per Mail (später mittels Aufnahmeantrag). Im Vorfeld der Aufnahme finden Informationsveranstaltungen und Gespräche statt. Die Auswahl erfolgt unter Abwägung verschiedener Faktoren, wie soziale Ausgewogenheit, die Mischung Jungen/Mädchen, ebenso wie das Verhältnis konfessionell gebundener zu konfessionell ungebundenen Kindern.

 

Die Schule sucht Kinder bzw. Familien mit einem Bezug zum Kiez. So soll die sozialräumliche Einbindung der Schule in die Umgebung wie auch die außerschulischen Kontakte der Kinder untereinander gestärkt werden.

 

Kinder, die mit Schülerinnen oder Schülern der ESBF im gemeinsamen Haushalt leben, werden bei der Aufnahme bevorzugt.

Aufnahme 2011/12

Das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2011/12 ist bereits abgeschlossen. Für die allererste 1. Klasse der Evangelischen Schule Berlin-Friedrichshain sind alle 24 Plätze vergeben. Wir bitten daher, von weiteren Bewerbungen abzusehen.

Aufnahme 2012/13

Das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2012/13 ist abgeschlossen. Alle 24 Plätze sind vergeben. Wir bitten daher, von weiteren Bewerbungen abzusehen.

Aufnahme 2013/14

Die Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain lädt am im Mai/Juni 2012 zu einem Tag der offenen Tür ein.

Die unverbindliche Voranmeldung für einen Schulplatz erfolgt mittels eines Aufnahmeantrages, den Sie im Schulsekretariat oder am Tag der offenen Tür erhalten bzw. im Downloadbereich auf unserer Internetseite finden können. Bitte senden Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain, Petersburger Platz 5, 10249 Berlin.

Anmeldeschluss für das Schuljahr 2013/14 ist der 15. Juni 2012.

Im Vorfeld der Aufnahmegespräche findet für die vorangemeldeten Interessenten ein Informationsabend im September 2012 statt, der auf der Homepage unter "Termine" bekannt gegeben wird. Alle vorangemeldeten Interessenten erhalten für die Aufnahmegespräche rechtzeitig Einladungen durch die Schule. Sie finden voraussichtlich nach den Herbstferien im Oktober statt. Die Aufnahmegespräche dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und als Entscheidungshilfe für die Schulaufnahme. Daher ist die Teilnahme der Eltern und des Kindes unbedingt gewünscht. Seitens der Schule nehmen die Schulleiterin oder eine Lehrkraft der Schule sowie ein Elternteil aus dem Schulverein teil. Die Auswahl erfolgt unter Abwägung verschiedener Faktoren (soziale Ausgewogenheit, Verhältnis Jungen/Mädchen, Verhältnis konfessionell gebundene/konfessionell ungebundene Kinder). Die Schule sucht Kinder bzw. Familien mit einem Bezug zum Kiez. So soll die sozialräumliche Einbindung der Schule in die Umgebung wie auch die außerschulischen Kontakte der Kinder untereinander gestärkt werden.

Kinder, die mit Schülerinnen oder Schülern der ESBF im gemeinsamen Haushalt leben, werden bei der Aufnahme bevorzugt. Bitte denken Sie unbedingt daran, auch für Geschwister von Schülerinnen und Schülern der ESBF rechtzeitig einen Aufnahmeantrag abzugeben.

Wenn Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden, vergessen Sie bitte nicht, es ebenfalls an der für Sie zuständigen Grundschule anzumelden.

Schulgeld

Die Aufnahme des Kindes in die ESBF hängt nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Das Schulgeld ist nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt und wird vom Schulträger erst nach dem Aufnahmebescheid berechnet. Es beginnt je nach Familieneinkommen für das erste Kind bei 45 € (50% für das zweite Kind, 25% für das dritte). Auf Antrag ist eine Schulgeldbefreiung möglich. Die Schulgeldtabelle ist auf der Homepage des Schulträgers unter www.schulstiftung-ekbo.de einsehbar.

Hort

Für die Nachmittagsbetreuung in der ESBF als Offene Ganztagsschule gelten die gleichen Kosten und Beantragungsverfahren wie an staatlichen Schulen. Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 ‐ 4 an den Nachweis des Bedarfs gebunden und entsprechend zusätzlich entgeltpflichtig nach dem Kita‐ und Tagespflegebeteiligungsgesetz. Nähere Informationen dazu können beim Jugendamt des Bezirkes eingeholt werden.